Unsere Vor-Ort- Service- Dienstleistungen:
-AchslastVERWIEGUNG
-ALKOHOLTEST -Service
-VORTRAGs -Service
-??? und mehr ???
-BF2- + VLM- Service
Auch hier eine maßgeschneiderte Lösung, um IHRE logistischen Herausforderungen effizienter zu bewältigen, um IHRE Logistik- Prozesse weiter zu optimieren.
Vertrauen SIE auf unsere Expertise, um IHRE Logistik- Prozesse noch reibungsloser und somit für SIE noch erfolgreicher zu gestalten.
ALKOHOL am STEUER ?
(oder Rest-ALKOHOL ?)
Fernab der Heimat, weit weg von der Familie, Deutschland- weit oder Europa- weit unterwegs, konsumieren viele Lkw-Fahrer mäßig bis regelmäßig Alkohol und hier und da auch mal zu viel …!!!
Dies betrifft Fahrer normaler Lkw ebenso wie Fahrer von Großraum- und Schwerlast- Transportern sowie deren Begleitfahrzeuge.
Da es für das genannte Fahrpersonal so gut wie kein Kontroll- bzw. Entdeckungs- Risiko seitens der Polizei gibt, wird hier nicht selten auch schnell übertrieben.
Auch einige Stunden oder am nächsten Morgen nach Alkoholkonsum kann so ein Atem-Alkohol- Test durchaus sinnvoll oder ERNÜCHTERND sein…
Stichwort: Rest- Alkohol !!
Die Polizei benutzt hierzu hochmoderne Atem- Alkohol -Test-Geräte, als sogenannte Vortester, welche sich durch hohe Messpräzision und Messgeschwindigkeit auszeichnen. Vor Ort, noch am Kontrollort oder am Fahrzeug wird dann der Atem-Alkohol- Gehalt gemessen.
Die Genauigkeit dieser Atem- Alkohol- Messung liegt bei ca. +/- 0,1 Promille im Vergleich zu einer medizinischen Blut- Alkohol- Untersuchung. Innerhalb weniger Sekunden (!!!) liegt ein hoch-genaues Testergebnis vor. Und genau anhand der Ergebnisse DIESER Vor-Tests ordnen Polizei / Staatsanwaltschaft / Gerichte regelmäßig Blutentnahmen an.
Die Polizei agiert dabei grundsätzlich nur verdachtsorientiert und so gut wie nie rein vorsorglich / präventiv, außer z.B. bei geplanten (Groß-) Kontrollen.
Präventiv kann und wird die Polizei daher auch aus personellen Gründen hier grundsätzlich nicht tätig werden (können).
Zur Rechtslage – Alkohol am Steuer –
Die offizielle Promillegrenze in Deutschland für Kraftfahrzeugführer liegt bei 0,5 Promille. Beim Überschreiten dieser Grenze drohen Fahrverbot und Bußgeld. Bei höherer Blutalkoholkonzentration kann dem Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis auch längerfristig entzogen werden. Unter bestimmten Umständen (z.B. bei einem Unfall oder einem Fahrfehler) kann jedoch auch schon ein Alkoholwert von 0,3 Promille zu einem Führerscheinentzug führen !!!
Bei eventuellen Unfällen, verursacht durch alkoholisierte Fahrzeugführer, haften Versicherungen zwar zunächst, fordern aber regelmäßig Regress. Kasko-Versicherer schließen regelmäßig ihre Haftung aus.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt:
Für alle Fahrzeugführer unter 21 Jahren oder während der Führerschein- Probezeit, und Fahrzeugführer von Gefahrgut- Transportern und für Busfahrer gilt die 0,0-Promille-Grenze. Hier kann schon die kleinste messbare Alkoholkonzentration drastische Konsequenzen für den Fahrzeug- Führer haben; und hat dann ggf. auch Auswirkungen für den Fahrzeughalter / Unternehmer, da die Ladung dann nicht (pünktlich) ihr Ziel erreicht.
Daher bieten wir -FÜR SIE- präventive Atem- Alkohol- Tests an.
Wir nutzen hierfür das identische Atem- Alkohol- TEST- EQUIPMENT
wie es auch von der Polizei genutzt wird:
( AlcoTrue® oder Dräger®6510 )
Wir testen IHR FAHRPERSONAL direkt am Abfahrtsort !!
S I E als Unternehmer / Spediteur sind hier angesprochen !!
Und ganz nebenbei sei erwähnt, dass eine solche von uns einmal durchgeführte Alkohol- Test- Aktion auch eine sehr große SIGNALWIRKUNG in IHREM gesamten Unternehmen hat !!