Unsere Vor-Ort- Service- Dienstleistungen:
-AchslastVERWIEGUNG
-ALKOHOLTEST -Service
-VORTRAGs -Service
-??? und mehr ???
-BF2- + VLM- Service
Wir bieten auch hier eine maßgeschneiderte Lösung, um IHRE logistischen Herausforderungen deutlich effizienter zu bewältigen und IHRE Logistik- Prozesse weiter zu optimieren.
Vertrauen SIE auf unsere Expertise, um IHRE Logistik- Prozesse noch reibungsloser und somit für SIE noch erfolgreicher zu gestalten.

Hintergründe & Ziele dieses VORTRAGs- SERVICE -Angebotes für SIE:
Aufgrund oft gemachter Erfahrungen wissen wir, dass IHR Fahrpersonal oftmals gar nicht weiß, mit was für einen GST sie unterwegs sind und was es Genehmigungs- und Erlaubnis- rechtlich für diesen GST überhaupt zu bedeuten hat.
Viele Fahrer kennen sich mit dem "ganzen Papierkram" gar nicht oder nur sehr unzureichend aus und wissen oft nicht, welche Dokumente und Bescheide der POLIZEI oder der BALM (früher BAG) vorzulegen sind.
Oder es wird einfach gesagt: "...CHEF hat Schuld...", weil dieser dem Fahrpersonal nur Fotokopien und/oder gar keine (Original-) Dokumente mit auf dem Weg gegeben hat, obwohl erforderlich bzw. sogar zwingend vorgeschrieben.
Zum Beispiel: Keine Original 70er (oder beglaubigte Kopie) dabei - die Polizei untersagt regelmäßig die Weiterfahrt !!!
Um genau solche Fehler zu vermeiden, bieten wir IHNEN und IHREM Fahrpersonal folgendes an:
VORTRAGs - SERVICE:
für Fahrpersonal von Großraum- und Schwerlast- Transportern (= GST), aber auch für die "CHEFs"...
Veranstaltungsort: SIE bestimmen IHREN Veranstaltungsort
Veranstaltungsdauer: ca. 4 - 5 Stunden
Refernet: Polizeihauptkommissar a.D.
Teilnehmerzahl: max. 20 Personen
Ziel-Publikum: IHR GST-Fahrpersonal (aber auch die CHEFs sind herzlich willkommen)
Vortrags-Inhalte:
- Einführung ins Thema
- Grundsätzlichkeiten der StVZO: “normale“ Fahrzeuge im Vergleich zu anderen "unnormalen" Fahrzeugen, Rechtliches ...
- Ausnahmen: z.B. Ladung (siehe § 22 StVO - § 46 StVO)
- entsprechende Erlaubnisse: § 46 StVO (Ladung)
- Ausnahmen zur StVZO: Fahrzeuge und deren ggf. spezielle Fzg.-Technik (daher § 70 StVZO)
- entsprechende Erlaubnisse: § 29 StVO (Fahrzeug)
- Erlaubnisse: Fahrzeug und Ladung kombiniert: § 70 StVZO und §§ 29 und 46 StVO
- Einzelfahrgenehmigungen zusätzlich zur Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO
- Grundsätzliches i.S. VEMAGS (Erlaubnisse nach §§ 29 / 46 StVO) auch in Verbindung mit § 70 StVZO
(Es handelt sich hierbei ausdrücklich um KEINE VEMAGS -Beschulung !!)