WICHTIGE WIEGE -REGELN
Da wir hier in Deutschland fast unzähligen
Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen, Regeln etc.
unterliegen, gibt es auch beim WIEGEN verschiedenste
Regularien, welche
befolgt werden müssen,
befolgt werden sollten,
bzw.
befolgt werden können
(also nicht zwingend befolgt werden müssen).
Dazu gehören u.a. auch die gesetzlichen Vorschriften, die
vorgeben, dass für unsere Achslast -Waage gemäß "MessEG"
Nachweise bezüglich ihrer KONFIRMITÄT und/oder EICHUNG
vorzuliegen haben.
!!! Unsere Waage hat alle aktuellen Nachweise !!!
Wir haben uns in Sachen WIEGEN zum Standard gemacht, alle
nachfolgend erwähnten Regel-Zusammenfassungen zu befolgen,
da die darin enthaltenden Standards für alle Exekutiv -Organe
( Polizei, etc. ) hier in Deutschland bindend sind.
Dies gehört natürlich zu unserem absolut gewollten Standard !!
Diese Standards sind nahezu vollständig im unten genannten
polizeilichen Leitfaden zusammenfassend festgeschreiben !!
Daher wird dies auf unseren Wiegenoten bzw. Wiege -Ausdrucken
mit dem Hinweis vermerkt:
>> "AG VPA -LEITFADEN" der Polizei und des "B.T.E." wurden beachtet !! <<
Dies beinhaltet für uns zudem alles, was uns unser Waagen-Hersteller
( Haenni°) in seiner
Bedienungsanleitung
vorgibt. Hinzu kommen weitere Regeln im genannten
Polizeilichen Leitfaden der "AG VPA"
sowie den zusätzlichen "Leitlinien" der jeweils aktuellen
Wägebroschüre des "B.T.E."
B.T.E = Bund der technischen Eichbeamten (im DGB organisiert)
Dies alles im Zusammenspiel mit unserer
Fach -Kompetenz speziell für Achslast -Verwiegungen
ergibt für SIE den allerhöchsten WIEGE -Standard,
den SIE im gewerblichen Bereich unseres Wissens
nur bei uns finden können !!!
( zumindest in Nord-Deutschland )
Allerhöchste Wiege -Qualität ist unser Standard !!
>> Ihr SPEDITIONS-SERVICE-SIEVERN (U.Kraatz) <<
P.S.:
Unsere aktuellen Eichscheine bzw. Konfirmitäts-Bescheinigungen sind bis zum
jeweiligen Jahresende gültig. Bei Bedarf können Sie diese bei uns direkt anfordern.
